Kindeswohlgefährdung

Frage zum Thema „Was tun, wenn ich in meiner Beratung erfahre, dass es Gewalt in der Familie gibt“?

Falls ihr in eurer Familienbegleitung Hinweise für eine mögliche Kindeswohlgefährdung, zum Beispiel durch Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch oder Formen von körperlicher oder seelischer Gewalt beobachtet oder davon erfahrt, sprecht als erstes mit eurer Teamleitung und Fachpersonal eures Trägers über eure Beobachtungen. Danach gilt es, das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer (auch externer) Fachkräfte abzuschätzen.

Externe Fachkräfte sind Mitarbeiter des Psychosozialen Dienstes und derPsychologischen BeratungsstelleOst und West sowie AllerleiRauh (bei sexueller Gewalt). Die Fachpersonen vor Ort entscheiden dann über die konkrete und weitere Vorgehensweise. Die in der Schulung angesprochenen „Insoweit erfahrenen Fachkräfte“ können zur Unterstützung bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung angefordert werden. Diese können über folgende zentrale Stellen angefordert/kontaktiert werden:

  • Psychosozialer Dienst und Psychologische Beratungsstellen
     Ost und West für Eltern, Kinder und Jugendliche
     
     Sekretariats-Telefon: 0721 133-5360
     Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8:30 bis 16 Uhr,
     Freitag 8:30 bis 13:30 Uhr
     
  • AllerleiRauh (bei sexueller Gewalt) 
     Telefon: 0721 133-5381 und -5382
     Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 11 bis 12 Uhr,
     Dienstag und Donnerstag 16 bis 17 Uhr

Häusliche Gewalt